Was ist ein Vorranggebiet?

Ein Vorranggebiet ist für eine bestimmte raumbedeutsame Nutzung vorgesehen. Ein Vorranggebiet wird von der Regionalplanung ausgewiesen. Andere raumbedeutsame Nutzungen sind ausgeschlossen, soweit diese mit der vorrangigen Funktion oder Nutzung bzw. den Zielen der Raumordnung nicht vereinbar sind (§ 7 Abs. 4 S. 1 ROG bzw. § 11 Abs. 7 LplG). Konkret auf Windvorranggebiete angewendet bedeutet dies, dass andere Vorhaben, die der Windenergienutzung entgegenstehen unzulässig sind. Die Nutzung des Gebietes ist somit festgelegt auf die Errichtung von Windkraftanlagen.

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